29. Oktober 2026

Freelancer-Visum oder Remote-Work-Visum in Dubai: Was passt zu Ihnen?

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Von der Dubai Tax Resident Redaktion · Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Mit einem Freelancer-Visum für Dubai arbeiten Sie als Selbstständiger in den VAE für mehrere Kunden, während Sie mit dem Remote-Work-Visum in Dubai leben und für einen Arbeitgeber oder Ihr eigenes Unternehmen außerhalb der VAE arbeiten. Freelancer erhalten ihren Aufenthaltstitel meist über eine Freelancer-Genehmigung einer Free Zone oder das fünfjährige Green Visa. Remote Worker nutzen das einjährige Remote-Work-Visum mit einem Mindesteinkommen von etwa 3.500 USD im Monat. Beide können einen Steuerwohnsitz in den VAE stützen, funktionieren bei Rechnungsstellung, Bankkonto und Steuern aber sehr unterschiedlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freelancer-Genehmigung: ausgestellt von Free Zones oder dem MOHRE; erlaubt die Arbeit für viele Kunden
  • Green Visa für Freelancer: 5 Jahre, selbst gesponsert, Einkommens- und Qualifikationskriterien
  • Remote-Work-Visum: 1 Jahr, verlängerbar, Anstellung oder Unternehmen außerhalb der VAE
  • Einkommen für Remote Work: etwa 3.500 USD im Monat oder Gegenwert
  • Steuern: 0 % Einkommensteuer; freiberuflicher Umsatz über 1 Mio. AED fällt unter die Körperschaftsteuer
  • Krankenversicherung: für beide Pflicht

Das Freelancer-Visum für Dubai

„Freelancer-Visum“ ist die Alltagsbezeichnung für ein Aufenthaltsvisum auf Basis einer Freelancer-Genehmigung. Es gibt zwei Hauptwege:

Freelancer-Genehmigung einer Free Zone

Mehrere Free Zones stellen Freelancer-Genehmigungen für Medien-, Kreativ-, Tech-, Bildungs- und Beratungstätigkeiten aus. Sie erhalten eine Genehmigung auf Ihren Namen, ein von der Free Zone gesponsertes Aufenthaltsvisum und Zugang zu einem gemeinsamen Arbeitsbereich. Die Kosten im ersten Jahr, einschließlich Genehmigung, Visum und Emirates ID, liegen je nach Free Zone und Paket meist bei 10.000 bis 25.000 AED.

Green Visa für Freelancer

Das fünfjährige Green Visa ist selbst gesponsert. Freelancer brauchen in der Regel eine Freelancer-Genehmigung des Ministry of Human Resources and Emiratisation, einen Bachelorabschluss oder ein Fachdiplom und einen Nachweis über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, meist mindestens 360.000 AED pro Jahr in den letzten zwei Jahren, oder einen Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit. Die aktuellen Kriterien finden Sie auf u.ae.

Das Remote-Work-Visum für Dubai

Das Remote-Work-Visum richtet sich an Personen, die für ein Unternehmen außerhalb der VAE arbeiten oder ein Unternehmen im Ausland besitzen und in Dubai leben möchten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb der VAE mit mindestens einem Jahr Laufzeit oder ein Nachweis über den Besitz eines ausländischen Unternehmens,
  • ein Monatseinkommen von etwa 3.500 USD oder Gegenwert, belegt durch Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge,
  • ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, und
  • eine in den VAE gültige Krankenversicherung.

Das Visum gilt ein Jahr und ist verlängerbar. Einzelheiten zum Programm veröffentlicht die GDRFA Dubai. Sie können Familienangehörige nachholen, eine Wohnung mieten und ein Bankkonto eröffnen, dürfen mit diesem Visum aber keine Anstellung bei einem Unternehmen in den VAE annehmen.

Freelancer-Visum oder Remote-Work-Visum

Freelancer-Genehmigung oder Green VisaRemote-Work-Visum
Geeignet fürSelbstständige mit mehreren KundenAngestellte ausländischer Unternehmen, Inhaber ausländischer Unternehmen
Gültigkeit1 bis 3 Jahre (Genehmigung), 5 Jahre (Green Visa)1 Jahr, verlängerbar
Kunden in den VAEIm Rahmen der lizenzierten Tätigkeit erlaubtNicht für Arbeit in den VAE gedacht
RechnungsstellungÜber Ihre Genehmigung in den VAEÜber Ihren ausländischen Arbeitgeber oder Ihr Unternehmen
Körperschaftsteuer in den VAEAb 1 Mio. AED UmsatzIn der Regel nicht, da das Einkommen aus dem Ausland stammt
Risiko im HeimatlandGeringer, wenn das Geschäft tatsächlich in den VAE angesiedelt istHöher: Arbeitgeber und Einkommen bleiben im Ausland

Steuerliche Überlegungen

Die VAE besteuern kein privates Einkommen, keines der beiden Visa führt also zu Einkommensteuer in den VAE. Als Freelancer fällt Ihre Geschäftstätigkeit unter die Körperschaftsteuer der VAE, sobald der Umsatz 1 Mio. AED pro Jahr übersteigt. Als Remote Worker stammt Ihr Einkommen aus dem Ausland, was zwei Fragen aufwirft: ob Ihr Heimatland Sie weiterhin als ansässig behandelt und ob Ihrem ausländischen Arbeitgeber durch Ihre Arbeit aus Dubai eine Betriebsstätte droht. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.

Beide Visa können Ihnen helfen, den Test für den Steuerwohnsitz in den VAE mit 90 Tagen, Aufenthaltserlaubnis und ständiger Wohnung zu erfüllen, und anschließend können Sie ein Tax Residency Certificate beantragen. Viele Freelancer, die über eine Genehmigung hinauswachsen, gründen ihre eigene Gesellschaft in Dubai. Siehe unseren Ratgeber zur Firmengründung und unseren Überblick über die Wege zum Aufenthaltsvisum in Dubai.

Sie planen als Freelancer oder Remote Worker den Umzug?

Vergleichen Sie Freelancer-Genehmigung, Remote-Work-Visum und eigene Gesellschaft und lassen Sie Ihre steuerliche Lage im Heimatland von einem qualifizierten Steuerberater prüfen. Unser Partner übernimmt die Firmengründung in den VAE und das zugehörige Aufenthaltsvisum. Gehört kein lokales Jobangebot zu Ihrem Plan, vergleichen Sie vor der Wahl die Möglichkeiten, ohne Job nach Dubai zu ziehen.

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Häufige Fragen

Was ist ein Freelancer-Visum für Dubai?

Es ist ein Aufenthaltsvisum auf Basis einer Freelancer-Genehmigung, ausgestellt von einer Free Zone oder über das Ministry of Human Resources and Emiratisation. Es erlaubt Ihnen, als Selbstständiger für mehrere Kunden zu arbeiten.

Was kostet ein Freelancer-Visum in Dubai?

Ein Freelancer-Paket einer Free Zone mit Genehmigung, Visum und Emirates ID kostet im ersten Jahr meist 10.000 bis 25.000 AED, je nach Free Zone und enthaltenen Leistungen.

Welche Voraussetzungen gelten für das Remote-Work-Visum in Dubai?

Sie brauchen einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb der VAE oder den Besitz eines ausländischen Unternehmens, ein Monatseinkommen von etwa 3.500 USD, einen noch sechs Monate gültigen Reisepass und eine in den VAE gültige Krankenversicherung.

Darf ich mit einem Remote-Work-Visum für Kunden in den VAE arbeiten?

Nein. Das Remote-Work-Visum ist für Arbeit für Arbeitgeber oder Unternehmen außerhalb der VAE gedacht. Für Kunden in den VAE brauchen Sie eine Freelancer-Genehmigung, eine eigene lizenzierte Gesellschaft oder eine Anstellung in den VAE.

Zahlen Freelancer in Dubai Steuern?

Freelancer zahlen keine Einkommensteuer. Ihre Geschäftstätigkeit fällt erst unter die Körperschaftsteuer der VAE, wenn der Umsatz 1 Mio. AED pro Jahr übersteigt, mit 0 % auf die ersten 375.000 AED steuerpflichtigen Gewinns.

Kann ich als Freelancer ein Golden Visa erhalten?

Freelancer qualifizieren sich meist für das fünfjährige Green Visa statt für das Golden Visa. Ein Golden Visa ist über andere Wege möglich, etwa mit einer Immobilie ab 2 Mio. AED.

Kann mich ein Remote-Work-Visum steuerlich in den VAE ansässig machen?

Ja, wenn Sie zusätzlich die Ansässigkeitstests erfüllen, etwa mindestens 90 Tage mit dem Visum in den VAE verbringen und dort eine ständige Wohnung haben. Ob Sie in Ihrem Heimatland nicht mehr besteuert werden, entscheiden weiterhin dessen Regeln.

Sollte ich eine Freelancer-Genehmigung beantragen oder eine Gesellschaft gründen?

Eine Freelancer-Genehmigung ist für einzelne Dienstleister günstiger und einfacher. Eine Free-Zone-Gesellschaft passt zu wachsenden Unternehmen, bietet mehr Visa und Flexibilität und ist für Bankkonto und größere Kunden oft besser.

Bereit, Ihr Unternehmen in Dubai zu gründen?

Unser Partner übernimmt Ihre Firmengründung in den VAE und das zugehörige Aufenthaltsvisum. Lassen Sie Ihre steuerliche Situation im Heimatland separat von einem qualifizierten Steuerberater prüfen.

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Über die Redaktion: Die Redaktion von Dubai Tax Resident recherchiert Ansässigkeit in den VAE, Firmengründung und internationale Steuerregeln für Menschen, die aus Europa umziehen. Die Artikel stützen sich auf offizielle Quellen und werden regelmäßig überprüft.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist keine Einwanderungs- oder Steuerberatung. Visakriterien und Kosten ändern sich. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei der zuständigen Behörde.