Von der Dubai Tax Resident Redaktion · Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Dubai besteuert kein privates Einkommen. Gehälter, Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne von Privatpersonen unterliegen in den VAE keiner Einkommensteuer. Ganz steuerfrei ist Dubai trotzdem nicht: Unternehmen zahlen 9 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über 375.000 AED, auf die meisten Waren und Dienstleistungen fallen 5 % Mehrwertsteuer an, und Einwohner zahlen auf ihre Miete eine kommunale Wohngebühr. Ob Sie tatsächlich keine Steuern mehr zahlen, hängt außerdem davon ab, ob Ihr Heimatland Sie weiterhin als ansässig behandelt.
Dieser Ratgeber zeigt, was in Dubai besteuert wird und was nicht, was Selbstständige und Unternehmer wissen müssen und warum der Umzug nur die Hälfte des Steuerbildes ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Einkommensteuer: 0 % auf Gehalt, Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne
- Körperschaftsteuer: 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Gewinn, darüber 9 %
- Selbstständige: fallen unter die Körperschaftsteuer, sobald der Umsatz 1 Mio. AED pro Jahr übersteigt
- Mehrwertsteuer: Regelsatz 5 %
- Erbschaft- und Vermögensteuer: keine
- Wohngebühr: 5 % der Jahresmiete für Mieter in Dubai, erhoben über die DEWA-Rechnung
- Immobilienkauf: 4 % Gebühr an das Dubai Land Department
Gibt es in Dubai eine Einkommensteuer?
Nein. Die VAE erheben weder auf Bundes- noch auf Emiratsebene eine Einkommensteuer für Privatpersonen. Sind Sie in Dubai angestellt, ist Ihr Bruttogehalt Ihr Nettogehalt, ohne Lohnsteuerabzug für Ausländer. Dasselbe gilt für privat erzielte Kapitaleinkünfte, etwa Dividenden aus Aktien, Bankzinsen, Mieten aus privatem Immobilienbesitz oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Krypto als Privatanlage. Die nützlichere Frage ist, ob ein Umzug nach Dubai Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen erhöht, wenn man die vollen Lebens- und Geschäftskosten einrechnet.
Staatsangehörige der VAE und GCC-Bürger in der Privatwirtschaft zahlen Sozialversicherungsbeiträge, Ausländer jedoch nicht. Stattdessen zahlen Arbeitgeber eine Abfindung zum Ende des Arbeitsverhältnisses (End-of-Service Gratuity), und einige Free Zones betreiben eigene Sparpläne.
Welche Steuern zahlen Sie in Dubai?
Körperschaftsteuer
Die VAE haben mit dem Bundesgesetz Nr. 47 von 2022 eine Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 eingeführt. Steuerpflichtige Gewinne bis 375.000 AED werden mit 0 % besteuert, darüber mit 9 %. Qualifizierende Free-Zone-Gesellschaften können auf qualifizierende Einkünfte 0 % zahlen, wenn sie strenge Substanz- und Tätigkeitsanforderungen erfüllen. Sehr große multinationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR unterliegen einer nationalen Mindeststeuer von 15 %.
Körperschaftsteuer für Freelancer und Einzelunternehmer
Privatpersonen werden auf Gehalt und private Kapitalanlagen nicht besteuert. Wer jedoch in den VAE ein Geschäft oder eine freiberufliche Tätigkeit betreibt, fällt unter die Körperschaftsteuer, sobald der Gesamtumsatz dieser Tätigkeit in einem Kalenderjahr 1 Mio. AED übersteigt. Darunter wird die Tätigkeit nicht besteuert. Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich bei der Federal Tax Authority (FTA) registrieren und eine Steuererklärung abgeben. Solange der Umsatz in den berechtigten Zeiträumen unter 3 Mio. AED bleibt, kann die Entlastung für Kleinunternehmen (Small Business Relief) greifen – für Steuerzeiträume, die bis zum 31. Dezember 2029 enden, und nicht für Qualifying Free Zone Persons.
Mehrwertsteuer
Seit 2018 gilt eine Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von 5 %. Einige Leistungen, etwa bestimmte Gesundheits- und Bildungsleistungen sowie internationale Beförderung, unterliegen dem Nullsatz, während Wohnungsmieten und der lokale Personenverkehr in der Regel befreit sind. Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen über 375.000 AED pro Jahr müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
Wohngebühr und Immobilienkosten
Mieter in Dubai zahlen eine kommunale Wohngebühr von 5 % der Jahresmiete, die auf ihre DEWA-Rechnung aufgeschlagen wird. Eigentümer zahlen eine geringere Gebühr nach dem Immobilienwert. Beim Immobilienkauf erhebt das Dubai Land Department eine Übertragungsgebühr von 4 % plus Registrierungskosten.
Verbrauchsteuer und weitere Abgaben
Auf Tabak, Energydrinks, zuckerhaltige Getränke und E-Zigaretten fällt eine Verbrauchsteuer von 50 % bis 100 % an. Außerdem zahlen Sie staatliche Gebühren für Visum, Emirates ID, Führerschein und Gewerbelizenz, die oft die eigentlichen Kosten eines legalen Lebens in Dubai sind.
Welche Steuern gibt es in Dubai nicht?
| Steuer | Dubai / VAE | Typisch in Europa |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Keine | Ja, Spitzensatz oft 40 % bis 55 % |
| Steuer auf Dividenden und Zinsen | Keine für Privatpersonen | Ja |
| Steuer auf private Veräußerungsgewinne | Keine | In den meisten Ländern ja |
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | Keine | In den meisten Ländern ja |
| Vermögensteuer | Keine | In einigen Ländern |
| Jährliche Grundsteuer | Keine (nur Wohngebühr) | Ja |
Zahlen Sie nach dem Umzug nach Dubai wirklich keine Steuern mehr?
Nicht automatisch. Ihr Heimatland entscheidet, wann Sie dort nicht mehr steuerlich ansässig sind, und die Regeln unterscheiden sich stark. Deutschland prüft, ob Ihnen weiterhin eine Wohnung zur Verfügung steht. Großbritannien wendet den Statutory Residence Test Tag für Tag an. Finnland kann seine Staatsbürger nach dem Wegzug drei Jahre lang als ansässig behandeln, und Schweden kann Sie fünf Jahre lang besteuern, wenn Sie eine wesentliche Bindung behalten. Mehrere Länder erheben beim Wegzug außerdem eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen, in Deutschland die Wegzugsbesteuerung.
Auf Seiten der VAE können Sie Ihre Ansässigkeit mit einem Tax Residency Certificate der FTA nachweisen. Nach dem Kabinettsbeschluss Nr. 85 von 2022 sind Sie in den VAE steuerlich ansässig, wenn Ihr Lebensmittelpunkt in den VAE liegt, wenn Sie dort innerhalb von 12 Monaten 183 Tage verbringen oder wenn Sie dort 90 Tage verbringen und ein Aufenthaltsvisum sowie eine ständige Wohnung oder ein Unternehmen in den VAE haben. Ein gut dokumentierter Umzug deckt beide Seiten ab: einen sauberen Ausstieg aus Ihrem Heimatsystem und einen belastbaren Steuerwohnsitz in Dubai.
Sie möchten wissen, was Sie nach dem Umzug tatsächlich zahlen?
Lassen Sie die Regeln Ihres Heimatlandes, Ihr Einkommen und Ihr Vermögen vor dem Umzug von einem qualifizierten Steuerberater persönlich beurteilen. Unser Partner übernimmt die Firmengründung in den VAE und das zugehörige Aufenthaltsvisum.
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Praxisbeispiel
Eine Beraterin aus Großbritannien zieht nach Dubai, gründet eine Free-Zone-Gesellschaft und zahlt sich ein Gehalt von 40.000 AED im Monat. Ihr Gehalt ist in den VAE steuerfrei. Der Gewinn ihrer Gesellschaft über 375.000 AED wird mit 9 % besteuert, sofern er nicht unter das Free-Zone-Regime fällt. Sie zahlt 5 % Mehrwertsteuer auf ihre Einkäufe und 5 % Wohngebühr auf ihre Miete. In Großbritannien muss sie den Statutory Residence Test bestehen, um dort nicht mehr ansässig zu sein, und die Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit beachten, falls sie innerhalb von fünf Jahren zurückkehren will.
Häufige Fragen
Dubai erhebt keine Einkommensteuer, Gehälter und private Kapitaleinkünfte werden also nicht besteuert. Es gibt aber 9 % Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED, 5 % Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und eine Wohngebühr auf die Miete. Dubai ist also ein Niedrigsteuerstandort, nicht vollständig steuerfrei.
Nein. In Dubai angestellte Ausländer erhalten ihr Gehalt ohne Abzug von Einkommensteuer oder Sozialversicherung. Ihr Heimatland kann Sie aber weiterhin besteuern, wenn Sie nach dessen Regeln dort steuerlich ansässig bleiben.
Privates Einkommen wird mit 0 % besteuert. Unternehmen zahlen 0 % auf steuerpflichtige Gewinne bis 375.000 AED und 9 % darüber, und der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 5 %. Große multinationale Konzerne zahlen eine Mindeststeuer von 15 %.
Freelancer zahlen keine Steuern auf ihre Geschäftseinkünfte, solange ihr Gesamtumsatz höchstens 1 Mio. AED pro Jahr beträgt. Darüber fällt das Geschäft unter die Körperschaftsteuer der VAE und muss bei der Federal Tax Authority registriert werden.
Privatpersonen zahlen keine Steuer auf Gewinne aus privaten Anlagen wie Aktien, Krypto oder privaten Immobilien. Gewinne über ein Unternehmen oder eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit können unter die Körperschaftsteuer fallen.
Nein. Die VAE erheben keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Die Erbfolge kann standardmäßig lokalen Regeln unterliegen, deshalb registrieren viele Ausländer ein Testament, etwa beim DIFC Wills Service oder bei den Dubai Courts.
Mieter zahlen eine kommunale Wohngebühr von 5 % ihrer Jahresmiete, die monatlich über die DEWA-Rechnung erhoben wird. Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, zahlen eine Gebühr nach dem Immobilienwert.
Das kann passieren. Jedes Land wendet eigene Wohnsitzregeln an, etwa den Statutory Residence Test in Großbritannien oder die Dreijahresregel in Finnland, und einige erheben eine Wegzugssteuer auf Beteiligungen. Sie müssen Ihre Ansässigkeit im Heimatland beenden, nicht nur in den VAE begründen.
Beantragen Sie ein Tax Residency Certificate bei der Federal Tax Authority. In der Regel brauchen Sie ein Aufenthaltsvisum, eine Emirates ID, einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde und Nachweise über Ihre Tage in den VAE.
Ja. Auf die meisten Waren und Dienstleistungen fallen 5 % Mehrwertsteuer an. Wohnungsmieten und einige Finanzdienstleistungen sind in der Regel befreit, und für einige Gesundheits- und Bildungsleistungen sowie internationale Beförderung gilt der Nullsatz.
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Über die Redaktion: Die Redaktion von Dubai Tax Resident recherchiert Ansässigkeit in den VAE, Firmengründung und internationale Steuerregeln für Menschen, die aus Europa umziehen. Die Artikel stützen sich auf offizielle Quellen und werden regelmäßig überprüft.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerregeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab. Lassen Sie sich vor jeder Entscheidung von einem qualifizierten Berater beraten.
