Von der Dubai Tax Resident Redaktion · Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Eine Wegzugssteuer ist eine Steuer, die Ihr Heimatland auf noch nicht realisierte Gewinne erhebt, allein weil Sie dort nicht mehr steuerlich ansässig sind. In Europa betrifft sie vor allem Unternehmensbeteiligungen und Wertpapierdepots. Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Dänemark und seit 2026 Belgien kennen eine Form der Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen. Großbritannien, Finnland, Schweden und Italien haben keine allgemeine Wegzugssteuer, besteuern Wegziehende aber über andere Regeln weiter. Die VAE selbst erheben keine Wegzugssteuer.
Besitzen Sie ein Unternehmen oder ein größeres Aktiendepot, kann die Wegzugssteuer der größte einzelne Kostenpunkt beim Umzug nach Dubai sein. Dieser Ratgeber erklärt, wie sie funktioniert, vergleicht die wichtigsten europäischen Länder und zeigt, was Sie vor dem Wegzug prüfen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Was besteuert wird: nicht realisierte Gewinne, meist auf Aktien und Fonds, als hätten Sie diese am Tag des Wegzugs verkauft
- Wer betroffen ist: meist langjährig Ansässige mit größeren Beteiligungen
- EU oder Drittstaat: beim Umzug in die VAE gibt es oft weniger Stundungsmöglichkeiten als innerhalb der EU
- Länder mit Wegzugssteuer: Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Österreich, Dänemark
- Keine allgemeine Wegzugssteuer, aber andere Regeln: Großbritannien, Finnland, Schweden, Italien
- VAE: keine Wegzugssteuer und keine Steuer auf Veräußerungsgewinne für Privatpersonen
Wie funktioniert eine Wegzugssteuer?
Wenn Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit aufgeben, verliert Ihr Heimatland das Recht, künftige Verkäufe Ihrer Vermögenswerte zu besteuern. Um seinen Anspruch auf die während Ihres Aufenthalts entstandenen Wertzuwächse zu sichern, behandelt es Sie so, als hätten Sie bestimmte Vermögenswerte am Tag des Wegzugs verkauft. Besteuert wird die Differenz zwischen dem Marktwert beim Wegzug und Ihren ursprünglichen Anschaffungskosten. Bleibt das Unternehmen selbst bestehen, prüfen Sie gesondert die Folgen, wenn Sie eine europäische Gesellschaft behalten und selbst in Dubai leben.
Da kein Geld fließt, bieten die meisten Länder eine Form der Stundung oder Ratenzahlung an. Bei Umzügen innerhalb der EU oder des EWR ist sie meist großzügig, bei Umzügen in Drittstaaten wie die VAE deutlich strenger: Das Heimatland kann Sicherheiten, einen inländischen Vertreter oder die sofortige Zahlung verlangen.
Wegzugssteuer nach Ländern
Deutschland
Die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 Außensteuergesetz) greift, wenn Sie mit mindestens 1 % an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Der Gewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, 60 % davon also mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Seit 2022 kann die Steuer unabhängig vom Zielland in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Zusätzlich gibt es die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die in Niedrigsteuerländer ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Offizielle Informationen bieten das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und das Bundesministerium der Finanzen.
Frankreich
Die französische Wegzugssteuer (Artikel 167 bis des Code général des impôts) greift, wenn Sie in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Jahre in Frankreich steuerlich ansässig waren und Anteile im Gesamtwert von mindestens 800.000 EUR oder mindestens 50 % der Gewinne einer Gesellschaft halten. Latente Gewinne werden mit der Pauschalsteuer (PFU) besteuert, die ab 2026 auf 31,4 % gestiegen ist, bestehend aus 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben. Die Stundung erfolgt automatisch bei Umzügen in EU- oder EWR-Staaten und in Länder mit geeigneten Abkommen über Amts- und Beitreibungshilfe. Für andere Ziele müssen Sie die Stundung eventuell beantragen und Sicherheiten stellen. Die Steuer entfällt, wenn Sie die Anteile nach dem Wegzug zwei Jahre halten, bei Beteiligungen über 2,57 Mio. EUR fünf Jahre. Aktuelle Hinweise finden Sie auf impots.gouv.fr.
Niederlande
Beim Wegzug aus den Niederlanden erlässt die Steuerverwaltung einen Sicherungsbescheid (conserverende aanslag) auf eine wesentliche Beteiligung, also mindestens 5 % an einer Gesellschaft, sowie auf Renten- und Leibrentenansprüche. Sie zahlen nicht sofort, die Steuer wird aber fällig, wenn Sie die Anteile verkaufen oder bestimmte Ausschüttungen erhalten. Für Wegzüge nach dem 15. September 2015 verfällt der Sicherungsbescheid auf eine wesentliche Beteiligung nicht mehr nach zehn Jahren. Details veröffentlicht die Belastingdienst.
Belgien
Belgien hat zum 1. Januar 2026 eine Steuer auf Gewinne aus Finanzvermögen mit einem allgemeinen Satz von 10 % eingeführt. Der Wegzug aus Belgien gilt nun als fiktive Realisierung latenter Gewinne auf Aktien, Fonds, Anleihen, Krypto und ähnliche Vermögenswerte, wobei vor 2026 entstandene Gewinne geschützt sind. Die Zahlung kann bei Umzügen in Länder, die Bedingungen zum Informationsaustausch und zur Beitreibungshilfe erfüllen, automatisch gestundet werden, und der Anspruch erlischt, wenn die Vermögenswerte nicht innerhalb von 24 Monaten verkauft werden. Ob ein Umzug in die VAE darunter fällt, muss im Einzelfall beim FÖD Finanzen geprüft werden.
Österreich
Österreich besteuert beim Wegzug ins Ausland die stillen Reserven in Kapitalvermögen wie Aktien und Fondsanteilen mit dem besonderen Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 27,5 %. Ratenzahlung ist vor allem bei Umzügen innerhalb der EU oder des EWR möglich. Bei Umzügen in Drittstaaten wie die VAE wird die Steuer in der Regel sofort fällig, daher ist die Planung des Zeitpunkts wichtig.
Dänemark
Dänemark erhebt eine Wegzugssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus Aktien, wenn Ihre Beteiligungen einen Kurswert von insgesamt mindestens 100.000 DKK haben und Sie vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Steuer kann zinslos gestundet werden, Sie müssen Ihre Beteiligungen aber jedes Jahr melden, und Dividenden, Verkäufe sowie bestimmte Darlehen der Gesellschaft lösen Zahlungen auf den gestundeten Betrag aus. Bei Umzügen außerhalb der EU und der nordischen Länder, etwa in die VAE, müssen Sie für den gestundeten Betrag Sicherheit leisten.
Großbritannien
Großbritannien hat keine Wegzugssteuer für Privatpersonen. Stattdessen gelten die Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit: Sind Sie fünf Jahre oder kürzer nicht ansässig, können bestimmte im Ausland realisierte Gewinne und Einkünfte bei Ihrer Rückkehr besteuert werden. Ihr Wohnsitzstatus richtet sich nach dem Statutory Residence Test. Hinweise von HMRC finden Sie auf GOV.UK.
Finnland
Finnland hat keine Wegzugssteuer für Privatpersonen. Finnische Staatsbürger bleiben jedoch im Jahr des Wegzugs und in den drei folgenden Jahren steuerlich ansässig, sofern sie nicht nachweisen, dass sie keine wesentlichen Bindungen mehr an Finnland haben. Siehe die finnische Steuerverwaltung.
Schweden
Schweden hat keine allgemeine Wegzugssteuer, aber zwei Regeln mit ähnlicher Wirkung. Haben Sie mindestens zehn Jahre in Schweden gelebt, können Sie nach dem Wegzug fünf Jahre lang steuerlich ansässig bleiben, wenn Sie eine wesentliche Bindung behalten. Zudem können Gewinne aus schwedischen Aktien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Wegzug verkauft werden, je nach Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin in Schweden besteuert werden.
Italien
Die italienische Wegzugssteuer betrifft Betriebsvermögen, wenn ein Betrieb oder eine Gesellschaft ins Ausland verlegt wird, nicht private Beteiligungen von Privatpersonen. Privatpersonen müssen sich über das AIRE-Register abmelden, und italienische Staatsbürger, die in bestimmte Niedrigsteuerländer ziehen, können der Vermutung unterliegen, weiterhin ansässig zu sein, bis sie das Gegenteil beweisen.
Vergleichstabelle
| Land | Wegzugssteuer für Privatpersonen | Hauptauslöser | Stundung bei Umzug in die VAE |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Ja | 1 % Beteiligung, 7 von 12 Jahren ansässig | 7 Jahresraten, meist gegen Sicherheit |
| Frankreich | Ja | Anteile ab 800.000 EUR oder 50 % Beteiligung, 6 von 10 Jahren | Auf Antrag, eventuell mit Sicherheiten |
| Niederlande | Ja (Sicherungsbescheid) | 5 % wesentliche Beteiligung, Rentenansprüche | Gestundet bis Verkauf oder Ausschüttung |
| Belgien | Ja, seit 2026 | Latente Gewinne auf Finanzvermögen | Abhängig von Abkommensbedingungen |
| Österreich | Ja | Stille Reserven in Kapitalvermögen | In der Regel sofort fällig |
| Dänemark | Ja | Aktien ab 100.000 DKK; 7 Jahre Steuerpflicht | Zinslose Stundung; Sicherheit außerhalb EU/nordischer Länder |
| Großbritannien | Nein | Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit | Entfällt |
| Finnland | Nein | Dreijahresregel für Staatsbürger | Entfällt |
| Schweden | Nein | Fünf- und Zehnjahresregeln | Entfällt |
| Italien | Nur Betriebsvermögen | Ansässigkeitsvermutung bei bestimmten Zielländern | Entfällt |
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Was Sie vor dem Umzug prüfen sollten
- Erfassen Sie Ihr Vermögen. Listen Sie Beteiligungen, Fonds, Rentenansprüche und Krypto mit Anschaffungskosten und aktuellen Werten auf.
- Prüfen Sie die Schwellenwerte. Viele Wegzugssteuern greifen erst ab einer bestimmten Beteiligungshöhe oder nach einer Mindestzahl von Jahren der Ansässigkeit.
- Lassen Sie eine Bewertung erstellen. Bei privaten Gesellschaften ist der Wert beim Wegzug oft strittig, eine dokumentierte Bewertung ist daher unerlässlich.
- Prüfen Sie die Stundungsmöglichkeiten. Klären Sie, welche Sicherheiten, Meldepflichten oder Vertretung Ihr Heimatland bei einem Umzug in die VAE verlangt.
- Planen Sie den Zeitpunkt. Das Datum, an dem Sie die Ansässigkeit verlieren, bestimmt den Bewertungsstichtag und manchmal auch, welche Regeln gelten.
- Bauen Sie Ihre Position in den VAE auf. Ein Aufenthaltsvisum, eine Wohnung und ein Tax Residency Certificate stützen Ihre Aussage, dass Ihre Ansässigkeit tatsächlich verlegt wurde.
Häufige Fragen
Eine Wegzugssteuer ist eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne, die ein Land erhebt, wenn Sie dort nicht mehr steuerlich ansässig sind. Bestimmte Vermögenswerte, meist Aktien und Fonds, werden so behandelt, als hätten Sie sie am Tag des Wegzugs verkauft.
Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Österreich und Dänemark haben Wegzugssteuern für Privatpersonen. Großbritannien, Finnland, Schweden und Italien haben keine allgemeine Wegzugssteuer für Privatpersonen, besteuern Wegziehende aber über andere Regeln weiter.
Nein. Die VAE besteuern Privatpersonen beim Wegzug nicht und erheben keine Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Wegzugssteuern erhebt das Land, das Sie verlassen, nicht die VAE.
Die deutsche Wegzugsbesteuerung gilt für Personen, die mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Steuer kann in sieben Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung.
Die französische Wegzugssteuer gilt, wenn Sie in den letzten zehn Jahren sechs Jahre ansässig waren und Anteile im Wert von mindestens 800.000 EUR oder mindestens 50 % der Gewinne einer Gesellschaft halten. Latente Gewinne werden ab 2026 mit der Pauschalsteuer von 31,4 % besteuert.
Nein. Großbritannien hat keine Wegzugssteuer für Privatpersonen. Kehren Sie jedoch innerhalb von fünf Jahren zurück, können die Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit bestimmte im Ausland realisierte Gewinne und Einkünfte besteuern.
Oft ja, aber zu strengeren Bedingungen als innerhalb der EU. Deutschland erlaubt sieben Raten, die Niederlande stunden bis zum Verkauf, und Frankreich kann Sicherheiten verlangen. Österreich erhebt die Steuer bei Umzügen außerhalb der EU oder des EWR in der Regel sofort.
Ja. Mit der neuen Steuer auf Gewinne aus Finanzvermögen ab dem 1. Januar 2026 gilt der Wegzug als fiktive Realisierung der seit 2026 entstandenen Gewinne. Die Zahlung kann unter Bedingungen gestundet werden und entfällt, wenn die Vermögenswerte nicht innerhalb von 24 Monaten verkauft werden.
Nein. Finnland hat keine Wegzugssteuer für Privatpersonen, finnische Staatsbürger bleiben aber in der Regel drei Jahre nach dem Wegzug steuerlich ansässig, sofern sie nicht nachweisen, dass sie keine wesentlichen Bindungen mehr an Finnland haben.
Beginnen Sie mit einer vollständigen Vermögensübersicht und einer dokumentierten Bewertung, prüfen Sie Schwellenwerte und Stundungsbedingungen und planen Sie das Datum, an dem Sie die Ansässigkeit verlieren. Jede Umstrukturierung sollte vor dem Wegzug von einem Steuerberater in Ihrem Heimatland geprüft werden.
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Über die Redaktion: Die Redaktion von Dubai Tax Resident recherchiert Ansässigkeit in den VAE, Firmengründung und internationale Steuerregeln für Menschen, die aus Europa umziehen. Die Artikel stützen sich auf offizielle Quellen und werden regelmäßig überprüft.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Regeln zur Wegzugssteuer sind komplex, ändern sich häufig und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab. Lassen Sie sich vor jeder Entscheidung von einem qualifizierten Berater in Ihrem Heimatland beraten.
